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Ein kleiner Rückblick und ein noch kleinerer Ausblick

Kaum ein Vorhaben der aktuellen Bundesregierung in Deutschland war in den letzten 24 Monaten so umstritten wie
die höchst kontrovers diskutierte Legalisierung von Cannabis als Genussmittel für Erwachsene. Das Ziel des Vorhabens: Den Gesundheitsschutz stärken, den Schwarzmarkt bekämpfen und Kinder und Jugendliche wirklich
schützen, in Form von Aufklärungs- und Präventionsarbeit und nicht in Form von Verboten.


Dieses Vorhaben wurde erstmals im Oktober 2023 in Form eines Gesetzesentwurfs zu Papier gebracht, woraufhin weitere Monate vergingen, in denen sich Gegner und Befürworter des Vorhabens, einen emotional aufgeladenen Schlagabtausch lieferten, dessen Intensität den Ein oder anderen eher an amerikanische TV-Duelle der Präsidentschaftskandidaten mit durchaus amüsierendem Charakter erinnert haben dürfte.

Die Argumente für oder gegen eine Legalisierung, waren vor allem bei den Befürwortern der Legalisierung von Fakten und Erfahrungswerten aus anderen Ländern begleitet, während sich die Opposition konsequent aus klassischen Prohibitionsparolen der 30er Jahre bediente und neue wissenschaftliche Erkenntnisse einfach zuverlässig beiseite lies. Politiker, die Politik für ihre Wähler und Bürger machen, suchte man teilweise in diesem Prozess vergebens. Im Vordergrund standen vielerorts parteiliche Interessen und politisches Machtgehabe und nicht, wie eigentlich vorgesehen, das Wohlergehen und die Interessensvertretung der Bürger. Politik wie man sie kennt und fürchtet eben.

Trotz aller konservativen Widerstände wurde das Gesetz erfreulicherweise weiter auf den Weg gebracht, allerdings mit einem Hollywood reifen Spannungsbogen bis zum Schluss. Wieder und wieder, durfte Karl Lauterbach, in seiner Funktion als Gesundheitsminister, in unzähligen Talkshows, einem meistens sehr begriffsstutzigen Markus Lanz gegenübersitzend, erklären, warum, weshalb und wieso der längst überfällige Schritt, die Politik und das Recht an die tatsächliche Lebenswirklichkeit in puncto Cannabis in Deutschland anzupassen, nun endlich vollzogen wird. 

Am 22.03.2024 kam es dann zum finalen Showdown in der Bundesratssitzung. Mit Tagesordnungspunkt 6 wurde die Frage ein für alle Mal geklärt, ob das KCanG, lang KonsumcannabisGesetz, nun in Kraft treten darf oder ob es erst noch Nachbesserungen im, von der Ampel gefürchteten, Vermittlungsausschuss benötigt.

Wäre der Vermittlungsausschuss angerufen worden, hätte sich das Gesetz, aufgrund von oppositionellem Boykott, auf unbestimmte Zeit weiter verzögert. Um dies abzuwenden, hat der verantwortliche Gesundheitsminister, Karl Lauterbach, am Morgen vor der Bundesratssitzung, eiligst eine Erklärung zu Protokoll gegeben, die Nachbesserungen im Gesetz noch vor der eigentlichen Diskussion ankündigt und dem eint oder anderen Skeptiker somit quasi die Luft aus den Segeln genommen haben dürfte.

So war es dann für alle Befürworter, Branchenpioniere, Konsumenten und Patienten in ganz Deutschland ein Glücksmoment schlechthin. Das Aufatmen und die Erleichterung waren gross: Lediglich eine deutliche Minderheit der Länder wollte den Vermittlungsausschuss anrufen, sodass das Gesetz beschlossen, beraten und gebilligt wurde und schlussendlich nur neun Tage später zum 01.04.2024 in Kraft treten konnte.

Welche Behörden prüfen Cannabis Social Clubs in Baden-Württemberg?


Aufgrund des äusserst knapp bemessenen Zeitraums, erhielten die Länder zwischen dem 01. April und dem 30. Juni 2024, Zeit sich auf die Vergabe von Anbaulizenzen an und die Kontrolle von Cannabis Social Clubs vorzubereiten. Ganz im förderalistischen Sinne und dem viel genannten Ermessensspielraum der Behörden, ernannten nach und nach alle Bundesländer ihre Behörden. In Baden-Württemberg wurden hier bspw. das Regierungspräsidium Freiburg für die Vergabe der Anbaulizenzen und das Regierungspräsidium Tübingen für die Kontrolle der Social Clubs ernannt. Seit dem 01.07.2024 ist es möglich diese Lizenz zu beantragen. Wann tatsächlich der erste Social Club in Baden-Würrtemberg seinen gemeinschaftlichen Anbau starten darf, bleibt noch abzuwarten. Die Behörde hat bei Vollständigkeit der Antragsunterlagen, drei Monate Zeit, um die Erlaubnis zu erteilen.

Auch wenn das KCanG in Kraft getreten ist, so geht der Kampf für die Entstigmatisierung von Cannabis und die Anerkennung in der Gesellschaft als Heil-, Kultur- und Nutzpflanze weiter. Viele Vorurteile und gefährliches Halbwissen müssen vor allem in den älteren Altersgruppen noch abgebaut werden. Vorbildliches Konsumverhalten und faktenbasierte Präventionsarbeit müssen etabliert und ausgebaut werden.

Wie genau es weitergeht, erfahrt ihr hier in unseren Blog Beiträgen, durch unseren Newsletter oder auf unserem Instagram Channel. Seid gespannt, die Reise hat gerade erst begonnen.

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